OKT16SA

Lockerung der Maskenpflicht im Unterricht ab Montag

  • Samstag, 16. Oktober 2021
  • Michael Oelschlegel

Zugehörige Gruppen

  • Corona

Ab Montag 18. Oktober gilt für Baden-Württemberg eine Lockerung der Maskenpflicht an Schulen. Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt dabei nur, wenn die Schülerinnen und Schüler am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen.

Lockerung der Maskenpflicht im Unterricht ab Montag

Ab Montag 18. Oktober gilt für Baden-Württemberg eine Lockerung der Maskenpflicht an Schulen.
Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt dabei nur, wenn die Schülerinnen und Schüler am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen.

Selbstverständlich bleibt es  den Schülerinnen und Schülern vorbehalten, auch am Platz im Klassenzimmer Maske zu tragen.

Weitere Infos dazu auf der Ministeriumsseite:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/lockerung-der-maskenpflicht-an-schulen-ab-dem-18-oktober/

Zugehörige Downloads

Lesen Sie dazu die genauen Bestimmungen des MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT vom 15.10.21

MD-Schreiben_-_Aenderungen_Corona_VO_Schule.pdf - 273,07 KB

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