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Ab Montag 18. Oktober gilt für Baden-Württemberg eine Lockerung der Maskenpflicht an Schulen. Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt dabei nur, wenn die Schülerinnen und Schüler am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen.
Ab Montag 18. Oktober gilt für Baden-Württemberg eine Lockerung der Maskenpflicht an Schulen.
Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt dabei nur, wenn die Schülerinnen und Schüler am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen.
Selbstverständlich bleibt es den Schülerinnen und Schülern vorbehalten, auch am Platz im Klassenzimmer Maske zu tragen.
Weitere Infos dazu auf der Ministeriumsseite:
MD-Schreiben_-_Aenderungen_Corona_VO_Schule.pdf - 273,07 KB
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