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JUN28DI

Drittkindanträge

  • Dienstag, 28. Juni 2022
  • Michael Oelschlegel

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  • Schule

Der VVS weist darauf hin, dass "Befreiungstatbestände" wie z.B. die "Drittkindregelung" für jedes Schuljahr bei den Abo-Centern gemeldet werden müssen. Passiert dies fristgerecht, kann der Kostenanteil für das 3. Kind erlassen werden. Ansonsten erlöschen die Befreiungen nach einem Schuljahr automatisch und der reguläre Kostenanteil wird ab September abgebucht.

Drittkindanträge

Der VVS weist darauf hin, dass "Befreiungstatbestände" wie z.B. die "Drittkindregelung" für jedes Schuljahr bei den Abo-Centern bis zum 11. Juli gemeldet werden müssen (bis dahin muss der Antrag dort sein). Passiert dies fristgerecht, kann der Kostenanteil für das 3. Kind erlassen werden. Ansonsten erlöschen die Befreiungen nach einem Schuljahr automatisch und der reguläre Kostenanteil wird ab September abgebucht.

Die Anträge für das Schuljahr 2022/23 sind im Sekretariat erhältlich und müssen bis spätestens 11. Juli 2022 dort abgegeben werden.

Gem.§7 (2) der Satzung des Landratsamts sind die Kostenanteile nur für höchstens 2 Kinder einer Familie zu tragen, und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Kostenanteil. Das bedeutet, dass nicht automatisch das jüngste Kind befreit wird, sondern das "günstigste" Kind. Sind für alle 3 Kinder die Kostenanteile gleich hoch, sollte das älteste Kind befreit werden. Diese Vorgehensweise hat das Landratsamt auch nochmals ausdrücklich so bestätigt.

Hinweis der Stadt Schorndorf

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